stoppt den selektionswahn stoppt den selektions- wahn! nein zum schrankenlosen fortpflanzungs-medizin- gesetz eshre pgd consortium data collection xii: cycles from january to december 2010 with pregnancy follow-up to october 2011. hum reprod (2015) 30 (8): 1763-1789-903 (=neueste verfügbare europ. statistik). «mami, papi: wo sind meine 30 geschwister?»* am 5.6.2016
vorbemerkung vorbemerkung wir nehmen das leid kinderloser paare ernst! am 5. juni 2016 kommt das revidierte fortpflanzungsme- dizingesetz (rev. fmedg) zur abstimmung. es erlaubt u.a. die entwicklung von bis zu 12 embryonen pro zyklus und das tief- gefrieren von embryonen. ausserdem lässt es die präimplan- tationsdiagnostik (pid) zu, d.h. die genetische untersuchung von embryonen im reagenzglas und zwar nicht nur für erb- kranke, sondern generell für alle paare. die unterzeichnenden organisationen anerkennen, dass kinderlosigkeit sehr grosses leiden verursachen kann. sie versichern den betroffenen paaren ihre höchstmögliche so- lidarität. dieses leiden aber mit der künstlichen befruchtung (in-vitro-fertilisation = ivf) und immer neuen experimentellen techniken beseitigen zu wollen, ist fragwürdig. die menschen- würde und das lebensrecht werden missachtet. es ist un- ethisch, mit dem pid-screening, das die geburtenrate senkt, unfruchtbare paare noch abzuzocken. langfristig verursa- chen solche verfahren viel mehr leid für mutter und kind. sie kosten zahlreiche menschenleben. die bisher üb- liche in-vitro fertilisation kostet in der schweiz zwischen fr. 4000 bis 10000. die geburtenraten der kliniken sind sehr un- terschiedlich, doch sie weigern sich, die zahlen zu veröffentli- chen (ta 11.3.2016). die kontrolle der fortpflanzungs-medizin durch die kantone funktioniert nicht überall. das neue gesetz würde das noch verschlimmern (art. 12, abs. 4). auch mit der sogenannten «bundesrats-lösung» wären wir nicht einverstanden. diese würde zwar das «weg-selektie- ren» auf erbkranke embryonen beschränken, aber generell das tiefgefrieren und die zeugung von embryonen auf vorrat zulassen. bio- abfall
argumente 1 präimplantations-diagnostik (pid): 30 kinder für ein geborenes opfern? den menschen zum verbrauchsmaterial abwerten? stimmen sie nein zu diesem gesetz, welches das chro- mosomenscreening für alle im reagenzglas gezeugten embryonen zulässt. statt 3000 «verbrauchte» embryonen für 100 paare pro jahr würden bis zu 150000 embryonen für 6000 paare geopfert. nein zu einem gesetz, welches mit diffusen und jederzeit ausweitbaren kriterien behinderte wegselektionieren möchte. nein zu diesem eugenischen gesetz! bundesrat berset meinte selber in der debatte zu diesem gesetz: «das also ist eine positive auswahl, eine selektion, welche tatsächlich erlaubt, den begriff eugenik zu erwähnen (...) das lässt sich nicht so leicht vom tisch wischen» (8.9.2014, amtliches bul- letin s. 713). wenn er jetzt anders stellung nimmt, belegt das nur seine «windfahnen-mentalität». nein zum selektionswahn! nevio nils lea nein zu türöffnern für design-wünsche! männlich blauäugig genetisch einwandfrei ! genetische tests liefern zahlreiche resultate. wer kontrolliert, dass diese nicht missbräuchlich verwendet werden? stimmen sie nein zu diesem gesetz, welches chromo- somenscreening mit folgendem kriterium zulassen will: «erkennung chromosomaler eigenschaften, die die entwick- lungsfähigkeit des embryos beeinträchtigen können» (rev. fmedg art. 5a). das ist ein gummiparagraph, der beliebig ausgelegt werden kann! so kompliziert beschreibt der bundesrat die massentötung von embryonen: «allerdings ist darauf hinzuweisen, dass mit dieser technik nicht krankheiten und behinderungen ver- hindert werden können, sondern immer nur die individuen, die von diesen krankheiten oder behinderungen betroffen sind. der wahl zugrunde liegt deshalb die entscheidung, ob es besser sei, ein leben mit der behinderung oder krankheit zu führen, ober aber gar keines.» botschaft des bundesrates, 7.6.2013, s. 5884 «darüber hinaus kann bei einer zulassung dieser indikation aus verfahrensinhärenten gründen nicht mehr gewährleistet werden, dass nur embryonen mit merkmalen für schwere erbkrankheiten ausgesondert werden. dadurch würde eine grenze überschritten, die der bundesrat nicht überschreiten will.» botschaft des bundesrates, 7.6.2013, s.5904 beim screening wird immer auch das geschlecht des em- bryos bestimmt. die kontrollmechanismen im gesetz sind so schwach, dass art. 33 des rev. fmedg mit seinen strafbe- stimmungen nie zur anwendung kommen wird! nein zur bedrohung der gesundheit der frau! frauen mit hormonen vollpumpen? 20 eizellen auf einmal heranreifen lassen? dabei die grosse gefahr eines hyper- stimulations-syndroms leichtfertig in kauf nehmen? um überhaupt die zulässigen 12 embryonen entwickeln zu können, müssten die eierstöcke einer frau massiv mit hormonen stimuliert werden, damit mindestens 20 eizel- len «geerntet» werden. auf natürlichem weg reift pro zy- klus in der regel nur eine eizelle heran! das führt heute schon in schweren fällen (1-5%) zu einer gesundheitlichen bedrohung der frau durch das hyper-stimulations-syndrom, u.a. mit wasser im bauch, durcheinander im salzhaushalt, gefässproblemen, blutgerinnungsstörungen, nierenversa- gen, welche einen spitalaufenthalt nötig machen und u.u. tödlich enden. ! g e s u n d h e i t m u t t e r
argumente 2 nein zur abzockerei der unfruchtbaren! als hauptanwendung der pid wird genannt: unfruchtbare sollen eher zu einem kind kommen. das ist wissenschaftlich nicht bewiesen! an kinderlosigkeit leidende frauen werden unwirksamen behandlungen ausgesetzt und abgezockt! stimmen sie nein zu diesem gesetz, welches ein verfah- ren zulässt, dessen nutzen wissenschaftlich bisher nicht be- wiesen ist. unfruchtbare paare kommen beim pid-screening nicht eher zu einem kind. diese «behandlung» nutzt viel- mehr dem portemonnaie der fortpflanzungsmediziner als dem verzweifelten kinderlosen paar. der bundesrat schrieb dazu in seiner botschaft: «in der summe sieht der bundesrat davon ab, die pid für die behandlung der unfruchtbarkeit zu- zulassen. zum einen sind die naturwissenschaftlichen daten hinsichtlich der erfolgsaussichten bislang nicht hinreichend aussagekräftig, um damit die erhebliche einschränkung des embryonenschutzes rechtfertigen zu können.» (7.6.2013, s.5904) die «europaen society of human reproduction and em- bryology» (eshre) hält fest: «der positive effekt der pid mit aneuploidie-screening ist noch nicht bewiesen.» die briti- sche behörde hfea warnt auf ihrer homepage: «es fehlt an beweisen, dass ein behandlungszyklus mit pid-screening verglichen mit einem behandlungszyklus ohne pid-screening die chance für ein baby erhöht.» nein zu ungewissen risiken für im reagenzglas gezeugte personen! im reagenzglas gezeugte kinder haben ein viermal höheres risiko für herz-kreislauf-erkrankungen. soll das neue gesetz diese risikofaktoren ignorieren und nichts für deren erforschung und prävention tun? der schweizer herz-kreislauf-spezialist der universität bern, professor urs scherrer, hat bereits im jahr 2012 in einer studie bei im reagenzglas gezeugten kindern ein rund vier- mal höheres risiko für gefässkrankheiten, wie herzinfarkt und schlaganfall, nachgewiesen. die kürzlich im schweizer fern- sehen ausgestrahlte sendung puls (15.02.2016) zeigte, dass fortpflanzungsmediziner die eltern nicht oder ungenügend über diese risiken informieren. prof. scherrer rät als folge seiner studien nur zu äusserst zurückhaltender anwendung der in-vitro-fertilisation (befruchtung im reagenzglas). es ist nicht auszuschliessen, dass die genannten risiken durch lan- ge aufbewahrung von embryonen in künstlichen umgebun- gen und tiefgefrieren erhöht werden. genau das liesse das revidierte fortpflanzungs-medizin-gesetz (rev. fmedg) eben- falls zu. fortpflanzungsmediziner sind unglaubwürdig, wenn sie die risiken ihrer methoden nicht untersuchen und wissen- schaftliche studien dazu einfach ignorieren. die ältesten per- sonen, die als embryos tiefgefroren waren, sind heute bis zu 32 jahre alt. weshalb existieren weltweit keine langzeitstudi- en wenigstens über den gesundheitszustand der 20jährigen? wenn sich in 20–30 jahren die herz-kreislaufkrankheiten un- ter diesem personenkreis ausweiten, können die verantwort- lichen fortpflanzungsmediziner nicht mehr angeklagt wer- den. mittels ivf gezeugte kinder tragen von vornherein eine hohe gesundheitliche hypothek. weitere bekannte risiken sind: mehr tumore im kindes- und jugendalter und erhöhtes diabetesrisiko. risiko* x4 nicht wissenschaftlich bewiesen ! flyer bestellen unter: 031 919 13 13 service@gewa.ch bitte «flyer fmedg» in den betreff 0319191313
argumente 3 empfangsschein / récépissé / ricevuta einzahlung giro versement virement versamento girata einzahlung für / versement pour / versamento per einzahlung für / versement pour / versamento per zahlungszweck / motif versement / motivo versamento 105 einbezahlt von / versé par / versato da konto / compte / conto konto / compte / conto einbezahlt von / versé par / versato da die annahmestelle l’office de dépôt l’ufficio d’accettazione ▼ ▼ • ▼ ▼ • chf chf 441.02 jb 04.07 20000 300170285> 300170285> dieser flyer ist eine gemeinsame akti- on von ja zum leben schweiz, pro life, hli-schweiz und sgb. spenden werden ausschliesslich zur weiterverbreitung dieses flyers eingesetzt. ihre nachbestellung: ____________ ex. flyer ja zum leben zentralsekretariat «stoppt den selektionswahn» solothurn ja zum leben zentralsekretariat «stoppt den selektionswahn» solothurn 30-17028-5 30-17028-5 nein zur untergrabung der grundlagen unseres rechtes dürfen wir uns als geborene menschen anmassen, über den lebenswert der ungeborenen zu urteilen? dürfen wir einigen menschen auf grund willkürlicher kriterien das existenzrecht absprechen? pid verstösst gegen die grundlage des rechts: in seinem kommentar zur präimplantationsdiagnostik (pid) stellt mar- kus hofmann die frage, «was dem staat eigentlich das recht verleiht, seinen moralischen mündigen bürgern ein pid-ver- bot vorzuschreiben» (nzz 24.3.2015). die antwort dazu ist einfach: die grundlage des rechts. denn diese grundlage lautet: die personalen grundrechte (zumal das recht auf leben) sind durch die zugehörigkeit zur menschheit (durch das menschsein) zu definieren und nicht durch die zugehö- rigkeit zu einer bestimmten gruppe von menschen (z. b. jene der «weissen», der geborenen oder einer religionsgemein- schaft). demnach ist eugenische selektion von menschen (embryonen) auch im namen der «reproduktiven autonomie» nicht bloss eine «moralische frage», sondern ein verstoss gegen die grundlage des rechts. die geborenen (die star- ken) verfügen über die ungeborenen (die schwachen), indem sie diese einer «qualitätskontrolle» unterziehen. mit der pid wird das recht durch beliebigkeit ersetzt: das ist keine gute grundlage, um einen liberalen rechtsstaat aufzubauen. dr. sc. nat. eth antoine suarez, schweizerische gesell- schaft für bioethik, zürich nzz, 31.03.2015 recht auf leben ja nein eine zelle wird einem 3 tage alten embryo entrissen. seine chance, sich jemals in einer gebärmutter einzunisten, sinkt dadurch um 40%. courtesy of arizona center for fertility studies. copyright 2016
was sie tun können. was können sie tun? ✓ in ihrem bekanntenkreis für ein nein werben, beispielsweise mit die- sem flugblatt. weitere können sie bei den herausgebenden organisati- onen bestellen. ✓ schreiben sie leserbriefe. anregungen und argumente finden sie auf den angegebenen homepages. ✓ schreiben sie online-kommentare zu zeitungsartikeln. ✓ schauen sie, dass in ihrer kirchgemeinde solche flyer aufgelegt werden und organisieren sie eine verteilaktion. ✓ sie können die weiterverbreitung dieses flyers in ortschaften ihrer wahl direkt sponsern. das ganze funktioniert wie ein webshop: www.flyer-ueberall.ch/stoppt-den-selektionswahn ✓ sponsern sie ein inserat mit dem flyer-sujet: www.flyer-ueberall.ch/stoppt-den-selektionswahn/inserate für weitere auskünfte & nachbestellungen dieses flyers wenden sie sich bitte an die organisation ihres vertrauens, oder an 031 919 13 13 / service@gewa.ch dieser flyer wird gemeinsam von folgenden organisationen verantwortet: hli-schweiz postfach 1307 ch-6301 zug tel. +41 (0)41 710 28 48 fax +41 (0)41 710 28 39 office@human-life.ch www.human-life.ch hli-schweiz postfach 1307, 6301 zug, 041 710 28 48 office@human-life.ch, www.human-life.ch pc-konto: pc 60-29765-6 pro life hauptsitz schanzenstrasse 1, postfach, 3001 bern 031 380 17 80, info@prolife.ch, www.prolife.ch, pc-konto: pc 30-5127-7 schweiz. gesellschaft für bioethik (sgb) antoine suarez, postfach 6702, 8050 zürich 079 138 28 93, suarez@leman.ch pc-konto: pc 80-49196-9 sgb-ssb schweizerische gesellschaft für bioethik société suisse de bioéthique società svizzera di bioetica flyer bestellen unter: 031 919 13 13 service@gewa.ch bitte «flyer fmedg» in den betreff jzl ostschweiz postfach, 8730 uznach, 055 280 39 52 jazumleben_ostschweiz@hotmail.com www.ja-zum-leben.ch, pc-konto: pc 30-17028-5 ja zum leben schweiz für weitere auskünfte & nachbestellungen dieses flyers wenden sie sich bitte an die organisation ihres vertrauens, oder an 0319191313 / service@gewa.ch tel. +41 (0)417102848 fax +41 (0)417102839 postfach 1307, 6301 zug, 0417102848 0313801780, info@prolife.ch, 0791382893, suarez@leman.ch 0319191313 postfach, 8730 uznach, 0552803952